Baumpflege
Bei diesen Schnittmaßnahmen werden Fehlentwicklungen, sich kreuzende oder reibende Äste oder Totholz entfernt. Ebenso muß der lichte Raum im öffentlichen Verkehr freigehalten werden. Diese Maßnahmen werden überwiegend im Fein- und Schwachastbereich (bis 5 cm Durchmesser) vorgenommen.

Hier werden Fehlentwicklungen im Kronenbereich beseitigt. Sich kreuzende Äste oder miteinander konkurrierende Äste werden entfernt oder eingekürzt. Totholz ab einem Astdurchmesser von 3 cm wird entfernt.
Schnell und sicher entfernen wir abgestorbene Äste ab durchmesser 3 cm oder Kronenteile und bringen diese sicher zu Boden.
Baumteile über offentlich zugänglichen Straßen und Gehwegen dürfen den öffentlichen Verkehr nicht beeinträchtigen oder behindern. Daher muß eine lichte Höhe der untersten Kronenteile von 4,50 m über Straßen und 2,50 m über Gehwegen eingehalten werden.
Baumteile, welche Schäden an Gebäuden verursachen, werden eingekürzt.