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Kroneneinkürzung

eingekürzte KroneSchnittmaßnahmen in diesem Bereich verändern das Erscheinungsbild des Baumes erheblich.  Es gehen große Teile des Kronenvolumens verloren und durch das Entfernen von Grob- und Starkästen besteht die Gefahr der Fäulnis, wodurch die Statik des Baumes langfristig geschädigt wird und der Baum in seiner Lebenserwartung eingeschkänkt wird.  Diese Maßnahmen sind an Bäumen mit einem Stammumfang ab 50 cm in der Stadt Halle vom Umweltamt mittels eines schriftlichen Bescheides zu genehmigen.  Alle Schnittmaßnahmen werden von uns nach ZTV-Baumpflege 2006 durchgeführt.

Kroneneinkürzungen

Dabei werden alle Kronenteile unter Berücksichtigung der arttypischen Kronenform zwischen 5% und 20% auf Zugast eingekürzt.  Diese Maßnahme wird erforderlich, wenn der Baum in seiner Bruch- oder Standsicherheit eingeschränkt ist.  Die Wind- und Blattlast wird dadurch deutlich verringert und die Bruch- oder Standsicherheit kann damit wieder gewährleistet werden.

Einkürzung von Kronenteilen

Einzelne Kronenteile können aus Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Baumumfeldes eingekürzt werden.

Kronenregenerationsschnitt

Bei Bäumen mit deutlichen Anzeichen einer Vergreisung sind die absterbenden Kronenteile zu entfernen oder einzukürzen.

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