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Kroneneinkürzung
Diese Maßnahmen sind an Bäumen mit einem Stammumfang ab 50 cm in der Stadt Halle vom Umweltamt/Untere Naturschutzbehörde mittels eines schriftlichen Bescheides zu genehmigen. Alle Schnittmaßnahmen werden von uns nach ZTV-Baumpflege 2006 durchgeführt. Kroneneinkürzungen Dabei werden alle Kronenteile unter Berücksichtigung der arttypischen Kronenform zwischen 5% und 20% auf Zugast eingekürzt. Diese Maßnahme wird erforderlich, wenn der Baum in seiner Bruch- oder Standsicherheit eingeschränkt ist. Die Wind- und Blattlast wird dadurch deutlich verringert und die Bruch- oder Standsicherheit kann damit wieder gewährleistet werden. Einkürzung von Kronenteilen Einzelne Kronenteile können aufgrund oben genannter Einschränkungen derr Verkehrssicherheit oder Umständen des Baumumfeldes eingekürzt werden. Kronenregenerationsschnitt Bei Bäumen mit deutlichen Anzeichen einer Vergreisung sind die absterbenden Kronenteile zu entfernen oder einzukürzen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und fachgerechte Beratung. Telefon: (0345) 249 30 51 |
Kroneneinkürzung
